Zweck der Stiftung „Duisburg 24.7.2010“ ist in erster Linie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, die unmittelbar oder mittelbar durch das Massenunglück anlässlich der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 in Not geraten sind und denen von anderer Seite nicht ausreichend oder wirksam genug geholfen werden kann.

Die Stiftung übernimmt zudem die Ausrichtung der jährlichen Gedenkfeier, die Unterhaltung und Pflege der Gedenkstätte und richtet eine Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle ein.

Die Stiftungsgründer sind Edith Jakubassa und Manfred Reißaus für die Hinterbliebenen, Jörn Teich und Dirk Schales für die Betroffenen sowie Ombudsmann Jürgen Widera.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Satzung.

Die Organe der Stiftung sind das Kuratorium und der Vorstand. Sie werden von einem Beirat unterstützt.

Die Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt.