Stellungnahme zur Entscheidung des Landgerichts / 2. Fassung

05.04.2016 Die Nachricht über die Entscheidung des Duisburger Landgerichts, die Loveparade-Anklage nicht zuzulassen, hat bei Hinterbliebenen und Betroffenen  Bestürzung und Fassungslosigkeit ausgelöst. Sie hatten sich von einem Prozess die Antwort auf die Frage erhofft, wer die Verantwortung für den Tod von 21 jungen Menschen und die über 500 Verletzten und Traumatisierten trägt.
Die „Stiftung Duisburg 24.7.2010“ sieht nun ihre wichtigste Aufgabe darin, den Hinterbliebenen und Betroffenen zu helfen, diesen Schock zu verarbeiten. In Gesprächen mit ihnen ist immer deutlich geworden, wie wichtig es für sie ist, dass die Ursachen der Katastrophe von einem Gericht aufgeklärt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Dass dies nun trotz jahrelanger Ermittlungen einer Sonderkommission der Polizei und der Duisburger Staatsanwaltschaft sowie der Einschaltung eines international anerkannten Gutachters nicht geschehen soll, macht die Hinterbliebenen und Betroffenen fassungslos.

Die Hoffnungen ruhen jetzt darauf, dass Staatsanwaltschaft und Nebenkläger von der Möglichkeit gebrauch machen, Beschwerde gegen diese Entscheidung beim Oberlandesgericht einzulegen und dieser Beschwerde auch stattgegeben wird.